Neue Förderrichtlinien für Wärmepumpen
Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022
- Die Kreditförderung der BEG EM wird zum 28.7.2022 gestrichen.
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
- Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.
- Die Fördersätze werden angepasst.
- Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.
- Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt
- Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
- Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
- Der iSFP-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.