Neue Förderrichtlinien für Wärmepumpen

Allgemeine Informationen

Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022

  • Die Kreditförderung der BEG EM wird zum 28.7.2022 gestrichen.
  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
  • Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig.
  • Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.
  • Die Fördersätze werden angepasst.
  • Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.
    • Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt
    • Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)
    • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
  • Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
  • Der iSFP-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.

 

Folgen Sie dem unten stehenden Link zu  den Förderrichtlinien und zu einem Erklärvideo von der SHK - Info. 

 

 


Quelle/ weiterführender Link

Förderprogramme


Video

SHK Info - Neue Heizungsförderung ab August 2022 | BEG Einzelmaßnahme  


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