Aktuelle neue Förderrichtlinien für Wärmepumpen ab 2023

Liebe Kunden, 

ab 01.01.2023 gilt ein neues Förderprogramm. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und angehängte Informationen in pdf-Form:  

Für Anträge, die ab dem 01.01.23 gestellt wurden:
 Verwendungsnachweis über TPN, da Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei Antrag Erweiterung eines Gebäudenetzes zwingend erforderlich
 Wenn der Antrag auf Anschluss an ein Gebäudenetz gestellt wurde, dann ist die Einbindung des Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich  keine TPN
 Fachunternehmererklärung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
 Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
 Rechnungen, die alle in die Belegliste einzutragen sind (Grundlage ist das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen)
 Nachweis Anteil erneuerbarer Energien AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 5 und Teil 7 oder
 Bestätigung des Fachunternehmers über den geforderten Mindestanteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme im Gebäudenetz

Ihr ino-Wärmepumpen-Team


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