Aktuelle neue Förderrichtlinien für Wärmepumpen ab 2023
Liebe Kunden,
ab 01.01.2023 gilt ein neues Förderprogramm. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und angehängte Informationen in pdf-Form:
Für Anträge, die ab dem 01.01.23 gestellt wurden:
Verwendungsnachweis über TPN, da Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei Antrag Erweiterung eines Gebäudenetzes zwingend erforderlich
Wenn der Antrag auf Anschluss an ein Gebäudenetz gestellt wurde, dann ist die Einbindung des Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich keine TPN
Fachunternehmererklärung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
Rechnungen, die alle in die Belegliste einzutragen sind (Grundlage ist das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen)
Nachweis Anteil erneuerbarer Energien AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 5 und Teil 7 oder
Bestätigung des Fachunternehmers über den geforderten Mindestanteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme im Gebäudenetz
Ihr ino-Wärmepumpen-Team